Ab dem 01.01.2025 müssen inländische Unternehmer in der Lage sein eine E-Rechnung zu empfangen. Um der Gesetzgebung gerecht zu werden, haben wir eine Emailadresse für den Empfang einer E- Rechnung eingerichtet. Diese lautet: rechnungen@branaldi.eu.

In dem Zeitraum vom 01.Januar 2025 bis zum 31.Dezember 2026 können sich alle Rechnungsteller im Rahmen der Übergangsregelung dafür entscheiden, statt einer E-Rechnung eine sonstige Rechnung auszustellen. Eine sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format als eine E-Rechnung (z.B. E-Mail mit einer PDF Datei) werden wir weiterhin akzeptieren.

Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist noch bis zum Ablauf des Jahres 2027.

Erst nach Ablauf dieser Übergangsfristen ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen die Verwendung einer E‑Rechnung tatsächlich verpflichtend.

Für weitere Fragen zu diesem Thema können Sie Ihren gewohnten Ansprechpartner kontaktieren.